Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seit dem 1. Februar 2020 werden in Hamburg die ersten Auszubildenden nach den neuen Regelungen in Theorie und Praxis „generalistisch“ ausgebildet. Die bisherige Trennung der Berufsbilder Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gibt es somit nicht mehr. Im Zuge dieser Umstrukturierung müssen die Auszubildenden verschiedene Praxiseinsätze in unterschiedlichen Einrichtungen und Themenfeldern absolvieren. Um die Vernetzung dieser Einrichtungen und neue Kooperationen zu unterstützen, können Sie diese Plattform nutzen.
Wir, die Zentrale Koordinationsstelle (ZKS), stehen hinter dieser Plattform und sind bei allen Fragen für Sie ansprechbar.