Über uns
Das Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 führt ab 1. Januar 2020 die bis dato getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau zusammen.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung über ihren Ausbildungsbetrieb hinaus alle Altersgruppen und Versorgungsbereiche der Pflege im Rahmen von Pflichteinsätzen kennenlernen und zwar in einem bislang im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz nicht gekannten Umfang.
„Weitere Einsatzbereiche“ sind in der Regel: die stationäre Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Akut- und Langzeitpflege sowie die Einrichtungen der pädiatrischen und der psychiatrischen Pflege und Versorgung. Die hochschulische Ausbildung erfordert ebenfalls Praktikumseinsätze in diesen Bereichen.
Um den neuen Herausforderungen und vor allem den Kooperationsanforderungen gerecht zu werden, startete die Zentrale Koordinationsstelle (ZKS) in Hamburg am 1. Februar 2020 mit ihrer Arbeit. Das Projekt ist aus Bundesmitteln finanziert und bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) e.V. angesiedelt.
Bei Fragen melden Sie sich gerne:
E-Mail: koordinationsstelle@hpg-ev.de
Telefon: 040 309545910